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LG Landau/Pfalz, 27.08.2009 - 4 T 34/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung und Ansprüchen gem. §§ 32a, 32b, 64 Abs. 2 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) a.F. bei der Bestimmung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines Insolvenzverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 05.06.2009 - 3 IN 2/08
- LG Landau/Pfalz, 27.08.2009 - 4 T 34/09
- BGH, 23.09.2010 - IX ZB 204/09
Papierfundstellen
- BeckRS 2010, 25201
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 27.08.2009 - 4 T 34/09
Vor diesem Zeitpunkt gehören sie auch dann nicht zu Ist-Masse, wenn bereits die Rechtsboden gelegt war (vergl. BGH 9. Zivilsenat, Beschluss vom 29.04.2004, Az.: IX ZB 225/03, zitiert nach Juris.de). - BGH, 14.05.2009 - IX ZB 132/07
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 27.08.2009 - 4 T 34/09
Es obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht, das Schuldnervermögen zu verwerten; ein Zuschlag kommt allenfalls in Betracht, wenn die Verwertung schon im Insolvenzeröffnungsverfahren notwenig war, keinesfalls aber darf sie nur der allgemeinen Masseanreicherung dienen (vgl. BGH 9. Zivilsenat, Beschluss vom 21.12.2006, Az. IX ZB 36/06, BGH 9. Zivilsenate, Beschluss vom 14.05.2009, Az. IX ZB 132/07, jeweils zitiert nach Juris.de). - BGH, 21.12.2006 - IX ZB 36/06
Vergütung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters bei Verwertung des …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 27.08.2009 - 4 T 34/09
Es obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht, das Schuldnervermögen zu verwerten; ein Zuschlag kommt allenfalls in Betracht, wenn die Verwertung schon im Insolvenzeröffnungsverfahren notwenig war, keinesfalls aber darf sie nur der allgemeinen Masseanreicherung dienen (vgl. BGH 9. Zivilsenat, Beschluss vom 21.12.2006, Az. IX ZB 36/06, BGH 9. Zivilsenate, Beschluss vom 14.05.2009, Az. IX ZB 132/07, jeweils zitiert nach Juris.de).
- LG Kiel, 04.05.2017 - 4 T 55/17
Insolvenzverwaltervergütung: Zulässigkeit der Berücksichtigung von …
Auch die Kammer folgt insoweit - wie auch eine Vielzahl anderer Instanzgerichte (vgl. LG Kassel, BeckRS 2010, 07342; LG Darmstadt, NZI 2009, 809; LG Landau, BeckRS 2010, 25201; a.A. LG Köln, BeckRS 2009, 8049; LG Münster, BeckRS 2011, 21027; LG Potsdam, BeckRS 2011, 12654; LG Bonn, BeckRS 2012, 05540) - der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschl. v. 7.7.2011 - IX ZB 223/08, BeckRS 2011, 19577, beck-online, Beschluss vom 7.2.2013, NZG 2013, 757, jeweils mit weiteren Nachweisen), nach der Anfechtungsansprüche nicht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters einzubeziehen sind.